Sanitätshaus Orthopädie Hübschenberger
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Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeits-/Sicherheitsschuhe

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Bereitstellung der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) verantwortlich. Für orthopädisch zugerichtete PSA einschließlich Einlagenversorgung sind jedoch Träger beruflicher Rehabilitation und Teilhabe am Berufsleben zuständig (gesetzliche Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit). Hier muss der Arbeitgeber also nicht zwingend Kosten übernehmen.

Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe – nach DGUV 112-191 (bisher BGR 191) / DIN EN ISO 20344 (Schuhe im gewerblichen Gebrauch), DIN EN 61340 (Elektrostatik ESD)
Als ortsansässiger Hersteller von Schuheinlagen können wir all Ihre Belange hinsichtlich Schuhzurichtungen als auch Einlagenversorgung übernehmen. Da aber nicht jeder Sicherheitsschuh für eine Einlagenversorgung zugelassen ist – sprich eine entsprechende Baumusterprüfung, wie sie die DGUV 112-119 (bisher BGR 191) vorschreibt, durchlaufen hat – ist eine Absprache mit Ihnen notwendig. Auskunft über bestehende Zulassungen Ihrer Sicherheitsschuhe gibt Ihnen der Hersteller.


So einfach geht's:

  1. Kosten-/Leistungsträger nach dieser Tabelle (Seite 4) bestimmen.
  2. Besuchen Sie uns, wir besprechen die Einlagenversorgung, erstellen für Sie einen Fußabdruck sowie den für die Beantragung erforderlichen Kostenvoranschlag. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Sicherheitsschuhe oder nur die Hersteller- und Modellbezeichnung mit.
  3. Konsultieren Sie einen Arzt Ihres Vertrauens. Dieser erstellt Ihnen ein Rezept über "baumustergeprüfte Einlagen nach Formabdruck entspr. DGUV-Regel 112-191".
    Hinweis für die Einreichung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV): Aus der ärztl. Diagnose muss eindeutig hervorgehen, dass der Versicherte ohne entsprechende Einlagen nicht arbeitsfähig ist. Eine einfache Diagnose wie Knick- oder Senk-Spreizfuß ist nicht ausreichend.
  4. Füllen Sie die Anträge - Auswahl siehe unten - vollständig aus.
  5. Die Unterlagen müssen beim Leistungsträger vollständig eingereicht werden.
  6. Sobald Sie eine Genehmigung erhalten beginnen wir mit der Fertigung Ihrer Einlagen nach DGUV 112-191, denen wir eine entsprechende Konformitätserklärung beilegen.

Formulare für die Antragsstellung:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    Die benötigten Formulare G0100 und G0130 finden Sie über folgenden Link. Bitte auf der verlinkten Formularsuche des DRV nach unten scrollen und das Formular-Suchfenster verwenden.
    Die Antragsvordrucke sollten immer beide ausgefüllt werden. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wird Ihnen von uns gerne erstellt. Die Anträge und den Kostenvoranschlag reichen Sie bitte zusammen mit einer Kopie der ärztlichen Verordnung bei der "Deutschen Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin" ein.
  • Bundesagentur für Arbeit
    Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - zum pdf-Download