Sanitätshaus Orthopädie Hübschenberger
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Pflege vital

Die Pflegeversicherung - jeder hat Sie, aber wer oder wann brauch ich diese? Die Pflegegrade (vormals Pflegestufe) sind in aller Munde und doch oft Leistungen daraus unbekannt. Hier möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht bieten, welche Leistungen wir als Sanitätshaus über die Pflegeversicherung bereitstellen.
Bei Fragen scheuen Sie sich nicht uns über die Service-Hotline 08654 / 46 21 0 zu kontaktieren.

Wenn Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen den Alltag nicht mehr zu 100% selbstständig stemmt, kann die Pflegeversicherung mit ins Spiel kommen. Die Pflegeversicherung ist staatlich organisiert und hat das Ziel pflege- oder besser unterstützungsbedürftigen Bürgern das Leben in den eigenen vier Wänden, außerhalb einer Pflegeeinrichtung weiter zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Beantragung eines Pflegegrads. Näheres zur Pflegeversicherung finden Sie im Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit.
Um den stetig steigenden Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden sind wir mit regional tätigen Pflegediensten um regen Austausch bemüht.

Hilfsmittel, die im Rahmen der Pflegeversicherung zur Erleichterung der häuslichen Pflege übernommen werden können:

Bitte beachten Sie für eine schnelle und reibungslose Abwicklung Ihres Auftrags die einzelnen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
So besteht bspl. bei gesetzlich Versicherten die Möglichkeit benötigte Hilfsmittel über eine s.g. "fiktive Verordnung" im Rahmen der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK festzulegen. Diese ersetzt eine ärztliche Verordnung (Rezept), bzw. eine Verordnung im Rahmen des sozialmedizinschen Gutachtens und erspart das zeitaufwendige Kostenvoranschlagsverfahren.
Ohne solch eine "fiktive Verordnung" darf die Auslieferung der benötigten Hilfsmittels erst nach vorliegender schriftlicher Genehmigung erfolgen.


Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zur Unterstützung pflegender Angehöriger vorgesehen. Diese können aber auch beantragt werden wenn die Versorgung nur teilweise über einen Pflegedienst sichergestellt ist. Verbesserte Leistungen gibt es seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetz.

Jetzt gratis Pflegehilfsmittel für bis zu 480,-€ pro Jahr sichern! Unsere Vorteile auf einen Blick:

  • 100% Kostenübernahme
  • Kein Risiko, keine Mindestlaufzeit
  • Wir erledigen den "Papierkram" für Sie
  • kompetente Ansprechpartner, aber auch Abholung vor Ort

Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen

  1. → Antrag ausfüllen
  2. benötigte Pflegehilfsmittel für monatlich bis zu 40,-€/netto auswählen
  3. Antrag uns zuschicken oder per
    Fax an: 08654 / 4621 -21
    oder E-Mail: info@huebschenberger.de
    Alles andere erledigen wir für Sie!